Allgemeine Ge­schäfts­­bedingungen

Mit Ausnahme von schriftlich festgelegten, speziellen Vereinbarungen werden alle Analysen im Rahmen der nachstehenden Bedingungen durchgeführt.

Die Labor Ins erarbeitet Grundlageninformationen für die Agrikultur. Als Marktführer leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit und zum ökologisch sinnvollen Einsatz von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen.

1. Entnahme und Zustellung

Entnahme der Proben

Die Proben werden vom Auftraggeber selber entnommen. Die korrekte Probenahme ist auf den Auftragsformularen beschrieben.

Gerne liefert Labor Ins AG Kerzers (im folgenden Text LaborIns genannt) auf Anfrage auch entsprechende Hinweise.

Zustellung

  • per Post oder mit einem anderen Transportmittel
  • direktes Überbringen ins Labor von LaborIns
  • maschinelle Bodenproben: die Probenahme wird durch autorisierte Partner der LaborIns nach zertifizierten Standards durchgeführt

2. Entgegennahme der Proben

Entgegennahme

Die Proben werden während den Öffnungszeiten des Labors von einem Labormitarbeiter entgegengenommen.

24h Service – Ausserhalb der Öffnungszeiten können die Proben in der Tonne bei der Probenanlieferung deponiert werden.

Öffnungszeiten

  • Montag – Donnerstag:
    8.00 Uhr – 17.00 Uhr
    (Telefon jeweils bis 16.00 Uhr)
  • Freitag:
    8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Analyseumfang

Die Art und der Umfang der durchzuführenden Analysen sind im Analysenauftrag zu vermerken. Fehlt dieser oder ist er unvollständig, untersucht LaborIns nach

  • Direktzahlungsverordnung 2.2 Bodenuntersuchungen/Ziff 2.2.3/Ziff 2.2.4/Ziff 2.2.5

Bei unvollständig ausgefüllten Auftragsformularen sind keine Kostenrückerstattungen möglich.
Bei Zusatzanalysen wird jeweils die kostengünstigste öLN Basisanalyse ergänzt und verrechnet.
Für Nachanalysen wird zum Analysepreis eine zusätzliche Auftragspauschale erhoben.

3. Methodik

Für die Vorbereitung und Analyse der Proben wendet das Labor die von den Eidg. Forschungsanstalten Agroscope vorgegebenen Methoden an. Auf spezielle Anfrage und auf die Verantwortung des Auftraggebers kann das Labor weitere Analysemethoden vornehmen. Das Labor übernimmt die Gesamtheit der beauftragten Analysen. Bei der Vergabe eines Teils des Auftrages an ein anderes spezialisiertes Labor wird der Auftraggeber vorher informiert. So wird die Bestimmung von Rückstandsanalysen, speziellen Bodenuntersuchungen für juristische Gutachten und Trinkwasseranalysen immer im Rahmen eines Untervertrages, in einem für diese Analysen nach der Norm ISO 17025 akkreditierten Labor, durchgeführt. Auf Anfrage kann der Auftraggeber Einsicht in alle zu seinen Proben gehörenden Dokumente haben.

4. Lieferfristen

Das Labor tut sein Möglichstes, um die Resultate innerhalb kurzer Frist zu liefern. Diese liegt in der Regel bei bis zu 14 Arbeitstagen. Bei grösseren oder komplexen Analysenaufträgen können die Lieferfristen länger sein. Der Auftraggeber kann jederzeit nachfragen, wie weit die Analysen seiner Proben fortgeschritten sind. Die oben erwähnten Lieferfristen sind als Richtwerte zu verstehen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden das Labor von der Einhaltung dieser Fristen. Schadensersatzansprüche werden in solchen Fällen ausgeschlossen.

5. Analysenbericht

Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Analysenberichtes zugeschickt oder auf Wunsch elektronisch zugestellt. Für Probeserien können die Resultate ebenfalls auf Datenträgern oder über e-mail geliefert werden. Der Analysenbericht kann vom Auftraggeber nur als Ganzes an Dritte abgegeben werden. Es ist ihm nicht erlaubt, Auszüge daraus zu kopieren.

6. Haftung

Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die dem Labor zugestellten Proben. Für die Probenerhebung und den Transport ist der Auftraggeber ohne anderslautende Vereinbarung selber verantwortlich. Bei maschinell gestochenen Bodenproben ist der autorisierte Partner für die Probenahme und den Transport ins Labor verantwortlich. Die Haftung des Labors für eine sachgerechte Behandlung der Proben beginnt mit deren Entgegennahme durch einen zuständigen Mitarbeiter. Allfällige Fragen oder Reklamationen in Bezug auf den Analysenbericht oder die Rechnung sind innert 15 Tagen nach der Lieferung direkt an das Labor zu richten. Bei einer begründeten Beanstandung beschränkt sich die Garantie des Labors auf eine gratis durchgeführte Kontrollanalyse.

7. Proben- und Datenverwaltung

Nach Versand des Analysenberichtes wird ein Teil der Bodenprobe im Labor aufbewahrt (Rückstellmuster), während mindestens:

  • 3 Monaten für gesiebte Bodenproben
  • frische Proben (Nmin, Trockensubstanz, Frischgemüse) werden nicht gelagert
  • die Labor-Rohdaten werden während 1 Jahr archiviert
  • die Analysenberichte werden während 10 Jahren archiviert

8. Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit der Aktivitäten des Labors ist garantiert. Ohne schriftliche Vereinbarung des Auftraggebers verweigert LaborIns die Übergabe eines Analysenberichtes an Dritte, ausser das Gesetz verpflichtet es dazu. Nur diejenigen Personen oder Institutionen, die im Analysenauftrag vom Auftraggeber erwähnt werden, erhalten eine Kopie der Ergebnisse.

9. Tarife

Die Rechnung wird auf Grund der geltenden Tarife gestellt. Ein Auftrag kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Die bereits durchgeführten Analysen werden jedoch verrechnet. Für dringende Aufträge kann ein Preiszuschlag von bis zu 100% verrechnet werden.

Gutscheine und andere Rabatte sind nicht kumulierbar.

Für jeden Auftrag wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 9.90 – 15.90 (exkl. MwSt.) erhoben, diese beinhaltet:

  • Die Analysenberichte sind 10 Jahre als pdf jederzeit vom Kunden abrufbar (Datenverwaltung)
  • Fachgerechte Entsorgung von Chemikalien, Boden und Karton
  • Papier

Der LaborIns steht es zu jedem Zeitpunkt frei, Portogebühren für die mit GAS zugestellten Bodenproben zu erheben.

Die LaborIns behält sich vor, für folgende Punkte eine Bearbeitungsgebühr zu erheben:

  • teilweise, sowie falsch ausgefüllte Auftragsformulare
  • knappe Probemengen
  • Kommunikation mit Behörden
  • mit übermässig viel Füllmaterial gefüllte Pakete

9.1 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt ab gestelltem Rechnungsdatum 30 Tage. Erfolgt die Zahlung nicht in genannter Frist, gerät der Kunde in Verzug. Die LaborIns AG verrechnet für die erste Mahnung (14 Tage) keine zusätzlichen Kosten, bei der zweiten Mahnung (10 Tage) wird ein zusätzlicher Betrag von CHF 29.– fällig.

Übersicht der Zahlungsmodalitäten:

  •  
  • Rechnungsdatum
  • 1. Mahnung
  • 2. Mahnung
  • Fristen
  • 30 Tage
  • 14 Tage
  • 10 Tage
  • Gebühren
  • CHF 29.–

Für die Rückerstattung von Doppelzahlungen wird eine Gebühr von CHF 25.– in Abzug gebracht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle zwischen dem Labor und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisse unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Labor Ins AG Kerzers.

Kerzers, Juni 2021