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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ausnahme von schriftlich festgelegten, speziellen Vereinbarungen werden alle Analysen im Rahmen der nachstehenden Bedingungen durchgeführt.
 
1. Entnahme und Zustellung der Proben
 Die Proben werden vom Auftraggeber selber entnommen. Gerne liefert Labor Ins AG Kerzers auf Anfrage Hinweise zur korrekten Probeentnahme.
 Die Proben können auf folgenden Wegen zugestellt werden:
–  per Post oder mit einem anderen Transportmittel
– 
Abgabestelle in einer Landi
–  direktes Überbringen ins Labor von Labor Ins AG Kerzers
 
2. Entgegennahme der Proben
Die Proben werden während den Öffnungszeiten des Labors entgegengenommen. Die Art und der Umfang der durchzuführenden Analysen sind im Analysenauftrag zu vermerken. Fehlt dieser oder ist er unvollständig, untersucht das Labor mit der Standard-Methode, in jedem Fall öLN konform, oder das Labor nimmt mit dem Auftraggeber Kontakt auf und bezieht sich dann auf die telefonisch besprochenen Vereinbarungen.
 
3. Analysenkalender 
Für gewisse Leistungen (Trockensubstanz in Ernteprodukten, Nmin-Bestimmungen, Nitratanalysen für die Düngungsberatung, Nitratanalysen für die Toleranzwert-Bestimmung) werden die Proben an festen Daten entgegengenommen. Labor Ins AG Kerzers erstellt anfangs Jahr einen Analysenkalender. Der Analysenkalender ist ab Anfang Jahr auf der Homepage von Labor Ins AG Kerzers einsehbar. Dies ermöglicht eine rationelle Arbeitsplanung und eine termingerechte Lieferung der Resultate. Die Proben können aber auch jeder Zeit dem Labor zugestellt werden. Sie werden nach ihrer Ankunft gekühlt gelagert, bis sie in die nächste Analysenserie miteinbezogen werden.
 
4. Methodik
Für die Vorbereitung und Analyse der Proben wendet das Labor die von den Eidg. Forschungsanstalten Agroscope vorgegebenen Methoden an. Auf spezielle Anfrage und auf die Verantwortung des Auftraggebers kann das Labor weitere Analysemethoden vornehmen. Das Labor übernimmt die Gesamtheit der beauftragten Analysen. Bei der Vergabe eines Teils des Auftrages an ein anderes spezialisiertes Labor wird der Auftraggeber vorher informiert. So wird die Bestimmung von Rückstandsanalysen, speziellen Bodenuntersuchungen für juristische Gutachten und Trinkwasseranalysen immer im Rahmen eines Untervertrages, in einem für diese Analysen nach der Norm ISO 17025 akkreditierten Labor, durchgeführt. Auf Anfrage kann der Auftraggeber Einsicht in alle zu seinen Proben gehörenden Dokumente haben.
 
5. Lieferfristen
Das Labor tut sein Möglichstes, um die Resultate innerhalb kurzer Frist zu liefern. Diese liegt in der Regel bei bis zu 14 Arbeitstagen. Bei grösseren oder komplexen Analysenaufträgen können die Lieferfristen länger sein. Der Auftraggeber kann jederzeit nachfragen, wie weit die Analysen seiner Proben fortgeschritten sind. Die oben erwähnten Lieferfristen sind als Richtwerte zu verstehen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden das Labor von der Einhaltung dieser Fristen. Schadensersatzansprüche werden in solchen Fällen ausgeschlossen.
 
6. Analysenbericht
Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Analysenberichtes zugeschickt. Für Probeserien können die Resultate ebenfalls auf Datenträgern oder über e-mail geliefert werden. Der Analysenbericht kann vom Auftraggeber nur als Ganzes an Dritte abgegeben werden. Es ist ihm nicht erlaubt, Auszüge daraus zu kopieren.
 
7. Haftung
Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die dem Labor zugestellten Proben. Für die Probenerhebung und den Transport ist der Auftraggeber ohne anderslautende Vereinbarung selber verantwortlich. Die Haftung des Labors für eine sachgerechte Behandlung der Proben beginnt mit deren Entgegennahme durch einen zuständigen Mitarbeiter. Allfällige Fragen oder Reklamationen in Bezug auf den Analysenbericht oder die Rechnung sind innert 15 Tagen nach der Lieferung direkt an das Labor zu richten. Bei einer begründeten Beanstandung beschränkt sich die Garantie des Labors auf eine gratis durchgeführte Kontrollanalyse.
 
8. Proben- und Datenaufbewahrung
Nach Versand des Analysenberichtes wird ein Teil der Bodenprobe im Labor aufbewahrt (Rückstellmuster), während mindestens:
–  3 Monaten für gesiebte Bodenproben
– 
frische Proben (Nmin,Trockensubstanz, Frischgemüse) werden nicht gelagert
 Die Labor-Rohdaten werden während 5 Jahren, die Analysenberichte und die zu den Proben gehörenden Dokumente während 10 Jahren archiviert.
 
9. Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit der Aktivitäten des Labors ist garantiert. Ohne schriftliche Vereinbarung des Auftraggebers verweigert Labor Ins AG Kerzers die Übergabe eines Analysenberichtes an Dritte, ausser das Gesetz verpflichtet es dazu. Nur diejenigen Personen oder Institutionen, die im Analysenauftrag vom Auftraggeber erwähnt werden, erhalten eine Kopie der Ergebnisse.
 
10. Tarife und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird auf Grund der geltenden Tarife gestellt. Ein Auftrag kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Die bereits durchgeführten Analysen werden verrechnet. Für dringende Aufträge kann ein Preiszuschlag erfolgen, der bis 100% ausmachen kann. Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen.
 
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Alle zwischen dem Labor und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisse unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Labor Ins AG Kerzers.
 
Kerzers, August 2011